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14. Prüfungsordnung und Zulassung

Prüfungsordnung

zum “Zertifizierten Handtherapeuten der AFH"
und für das Studium zum „Doktordiplom in Osteopathie“ der Universität L.U.de.S. – Lugano CH

Ziel der Prüfung zum "Zertifizierten Handtherapeuten der AFH":

  • Der Weiterbildungslehrgang zum „Zertifizierten Handtherapeuten der AFH“ wird durch eine theoretische und praktische Prüfung, ggf. mündliche Prüfung abgeschlossen. In der Prüfung hat der Lehrgangsteilnehmer nachzuweisen, dass er über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, eine Befunderhebung, die Planung und die Behandlung (d.h. nach dem aktuellen Konzept der Akademie für Handrehabilitation), im Sinne der Handtherapie- und Handrehabilitation, durchzuführen.

Prüfende Stelle und Abnahme der Prüfung zum "Zertifizierten Handtherapeuten der AFH":

  • Die Zulassung für die Prüfung (HT 18) wird nach dem Einzelnachweis der Einzellehrgänge HT 1 bis HT 17 an der Akademie für Handrehabilitation erteilt.
  • Zudem wird die Abschlussprüfung für den Qualifizierungslehrgang zum "Zertifizierten Handtherapeuten der AFH"  durch die DIPLOMA Hochschule - Private Fachhochschule Nordhessen beaufsichtigt, begutachtet und den Absolventen, zusätzlich zum wertvollen Zertifikat der AFH,  ein FH-Zertifikat aushändigt.
  • Die Abnahme der Prüfung erfolgt durch befugte Lehrtherapeuten aus der Akademie für Handrehabilitation, mindestens einen Facharzt aus dem medizinischen Leitungsteam der AFH und Vertretern der DIPLOMA Hochschule - Private Fachhochschule Nordhessen.
  • Zu jeder Prüfung sind mindestens drei Lehrtherapeuten, mindestens ein Facharzt des medizinischen Leitungsteam der AFH  und ein Kontrollorgan der DIPLOMA Hochschule - Private Fachhochschule Nordhessen zugegen.

Prüfungstermine:

  • Mindestens 4 bis 6-mal im Jahr wird eine Prüfung zum „Zertifizierten Handtherapeuten der AFH“ von der Akademie für Handrehabilitation abgenommen.
  • Die Prüfungstermine werden auf der Homepage der Akademie für Handrehabilitation www.handakademie.de oder im eigenen Newsletter der Akademie für Handrehabilitation frühzeitig bekannt gegeben.
  • Die Prüfungsgebühren betragen:
    • HT-17 Prüfung Hand I "Vorbereitung -> Intensivcoaching": 350 EUR
    • HT-18 Prüfung Hand II "Abschlussprüfung und Zertifizierung": 350 EUR
Zulassung

Zulassung zur Prüfung zum „Zertifizierten Handtherapeuten der AFH“:

Voraussetzungen zur Prüfung sind:

  • Nachweis der regelmäßigen Teilnahme an den Lehrveranstaltungen HT 1 bis HT 18 unter Beachtung der Fehlzeitenbestimmungen.
  • Die erforderliche Ableistung der geforderten Leistungsnachweise erfolgt laut Studienbuch
  • Die Anmeldung zur Prüfung des Weiterbildungsteilnehmers erfolgt unter Vorlage der Leistungsnachweise bei der Akademie für Handrehabilitation. Die Prüfung wird durch die Akademie für Handrehabilitation eigenverantwortlich im Fortbildungsinstitut der Akademie für Handrehabilitation in Bad Münder durchführt (unter Kontrolle der DIPLOMA Hochschule - Private Fachhochschule Nordhessen).
  • Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die Akademie für Handrehabilitation. Nicht zugelassene Prüfungsbewerber werden unverzüglich über die Entscheidung, mit Angaben der Ablehnungsgründe, unterrichtet. Ein rechtlicher Anspruch auf eine Prüfungszulassung besteht nicht.
  • Die bestandene Prüfung zum „zertifizierten Handtherapeuten der AFH“  berechtigen zum Studiengang Bachelor of Arts „Medizinalfachberufe Wahlpflichtmodul „Handrehabilitation“ der DIPLOMA Hochschule - Private Fachhochschule Nordhessen
  • Und zum verkürzten 2–jährigen Studium für das Doktordiplom in Osteopathie durch die Universität L.U.de.S. – Lugano CH (Modell 3 RDF Krediten ECTS).
  • Mit einem zusätzlichen Bachelorabschluss oder einer Osteopathieausbildung (sowie Ärzte) und der bestandenen Prüfung zum „Zertifizierten Handtherapeuten der AFH“, kann das verkürzte Studium für das Doktordiplom in Osteopathie der Universität L.U.de.S. CH–Lugano auch innerhalb eines Jahres durchgeführt werden (Modell 3 RDF Krediten ECTS).
Prüfungsteile und sonstige Prüfungsregeln

Prüfungsteile und sonstige Prüfungsregeln für die Prüfung zum „Zertifizierten Handtherapeuten der AFH“:

  • Für die erfolgreiche Absolvierung zum „Zertifizierten Handtherapeuten der AFH“ sind drei Prüfungsleistungen abzulegen:
    • 3 schriftliche Teile
    • 1 praktischer, bzw. mündlicher Teil
  • Die Abnahme des Studiengangs Bachelor of Arts für „Medizinalfachberufe mit dem Wahlpflichtmodul Handrehabilitation“ erfolgt an der DIPLOMA Hochschule - Private Fachhochschule Nordhessen.
  • Die Doktorarbeit für das „Doktordiplom in Osteopathie“ wird an der Universität L.U.de.S. – Lugano Schweiz abgenommen.
  • Die schriftliche Prüfungsleistung zum „zertifizierten Handtherapeuten der AFH“ besteht aus drei Teilen:
    • Teil I: Anatomie und Physiologie
    • Teil II: Befunderhebung
    • Teil III: Behandlungsverfahren
  • Jeder theoretische Prüfungsblock besteht aus einem Fragekatalog von ca. 55 Fragen in Multiple Choice-Form, welcher die Inhalte des Prüfungsvorbereitungskurses (HT 17) zum Inhalt hat. Im Prüfungsvorbereitungskurs wird ein Fragekatalog  von ca. 700 Fragen (ohne direkte Antwort) ausgehändigt, aus dem dann in der Prüfung 165 Fragen gestellt werden.
  • Die Dauer der 3 einzelnen schriftlichen Prüfungsteile zum „Zertifizierten Handtherapeuten der AFH“ betragen ca.  je 60 Minuten (= 180 Minuten).
  • Die praktische Prüfleistung hat z.B. die Anatomie in vivo, eine simultane Befunderhebung, die Demonstration einer indizierten Therapie, bzw. einer therapeutischen Vorgehensweise an einem Lehrtherapeuten sowie diverse theoretische Fragen aus dem Fragenkatalog, zum Inhalt.
  • Die praktischen Inhalte sind vorher festgelegt und werden nach dem Losverfahren dem Prüfungsteilnehmer ausgehändigt. Dieser Inhalt wird zum Gegenstand der Bewertung genommen.
  • Die praktische Prüfung hat die Dauer von maximal 1 Lehreinheit (max. 45 Minuten)
  • Die mündliche Prüfungsleistung bezieht sich auf die Darstellung des Teilnehmers aus dem praktischen Teil der Prüfung. Fragen, welche sich aus der Demonstration des zu Prüfenden ergeben, werden zum Inhalt der mündlichen Prüfung gemacht. Die mündliche Prüfung ist mit einer maximalen Dauer von1 Lehreinheit, d.h. max. 45 Minuten festgelegt. Bei einer guten Vorstellung des Prüfungsabsolventen in der praktischen Prüfung ist eine mündliche Überprüfung nicht notwendig.
  • Über die Prüfung ist eine Niederschrift anzufertigen und von den Prüfern gemeinsam zu unterzeichnen.
  • Im Falle einer von einem Prüfling geltend gemachten persönlichen Befangenheit gegenüber eines oder mehreren Prüfers entscheidet die Akademie für Handrehabilitation über die weitere Vorgehensweise z.B. die Abnahme der Prüfung durch einen weiteren zur Prüfungsabnahme befugten Lehrtherapeuten. Gleiches gilt im umgekehrten Falle.
  • Täuschungsversuche eines Prüfungsabsolventen führen zum Ausschluss der Prüfung und wird auch für weitere Prüfungen nicht mehr zugelassen.
Prüfungsergebnisse

Prüfungsergebnisse der Abschlussprüfung zum „Zertifizierten Handtherapeuten der AFH“

  • Die schriftlichen Prüfungsleistungen zum „Zertifizierten Handtherapeuten der AFH“ gelten als bestanden, wenn jeweils mindestens die Leistung „ausreichend“ erbracht worden ist.
  • Die Endnote der praktischen Prüfungsleistung errechnet sich aus dem Bewertungsschlüssel. Für die erfolgreich abgenommene Prüfung ist in jeder Teilfrage ein „ausreichend“ erforderlich. Sollte ein Teil nicht mit „ausreichend“ abgenommen werden können, so gilt die praktische Prüfungsleistung als „nicht bestanden“.
  • Nach bestandener Prüfung erhält der Prüfungsabsolvent ein Zertifikat zur Bezeichnung des „Zertifizierten Handtherapeuten der AFH“ nach den Richtlinien der Akademie für Handrehabilitation und ein Zertifikat der DIPLOMA Hochschule.
Täuschungsversuche und Ordnungsverstöße

Täuschungsversuche und Ordnungsverstöße bei der Prüfung zum „Zertifizierten Handtherapeuten der AFH“:

  • Über die Folgen eines Täuschungsversuches oder eines Ordnungsverstoßes entscheiden die für die Durchführung der Prüfung benannten Fachprüfer der Akademie für Handrehabilitation.
  • Diese können die Prüfung für "nicht bestanden" erklären und die Wiederholung eines Prüfungsteils oder der ganzen Prüfung verweigern.
Wiederholung der Prüfung

Wiederholen der Prüfung zum „Zertifizierten Handtherapeuten der AFH“:

  • Ist die Prüfung oder ein Teil der Prüfung nicht bestanden, kann der Prüfling bei der Akademie für Handrehabilitation den nicht bestanden Teil oder die gesamte Prüfung zweimal wiederholen. Die Wiederholung muss innerhalb eines Jahres, zum nächstmöglichen Prüfungstermin (d.h. unter Vorgabe der AFH) erfolgen.

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