05281/959767-2  AFH | Schloßplatz 1 | 31812 Bad Pyrmont

12. Teilnehmerzahl, Dauer und Gebühren

Die Teilnehmerzahl eines Blockseminars:

  • Die Teilnehmerzahl eines Kurses richtet sich nach den räumlichen Verhältnissen.
  • Eine Kursgröße von 24 Teilnehmern ist angestrebt, sollte aber möglichst die Obergrenze von 28 Teilnehmern nicht überschreiten.
  • Bei den Blockseminar HT7 und HT16 liegt die Obergrenze bei 18 Teilnehmern.
  • Bei dem Blockseminar HT17 liegt die Obergrenze bei 34 Teilnehmern.

Lehrgangsgebühren:

  • Für die Kooperationspartner diverser Fachverbände gewährt die Akademie für Handrehabilitation eine Ermäßigung von 5-10 % auf die hauseigenen Standorte.
  • Die aktuellen Seminargebühren zum „Zertifizierten Handtherapeuten der AFH“ entnehmen Sie unserer Webseite oder können im Büro der AFH erfragt werden.
  • Die Studiengebühren des Bachelor-Studiengangs „Medizinalfachberufe“ mit dem Wahlpflichtfach „Handrehabilitation“ der DIPLOMA Hochschule-Private Fachhochschule Nordhessen entnehmen Sie der Webseite www.diploma.de. Alle „Zertifizierten Handtherapeuten der AFH“ erhalten für diesen Studiengang eine Ermäßigung von 500 EUR bei der DIPLOMA-Hochschule.
  • Die Studiengebühren für das Doktordiplom in Osteopathie erfragen Sie direkt bei der Universität L.U.de.S. CH.

Dauer des Weiterbildungslehrganges:

  • Die Mindestdauer der berufsbegleitenden Weiterbildung zum „Zertifizierten Handtherapeuten der AFH“ umfasst insgesamt 272 Lehreinheiten (á 45 Minuten).
  • Zusätzlich sind mindestens 16 Lehreinheiten (á 45 Minuten) für die Prüfung hinzugerechnet.
  • Die Mindestdauer der berufsbegleitenden Weiterbildung umfasst insgesamt 288 Lehreinheiten (á 45 Minuten).
  • Die Weiterbildung muss nach spätestens vier Jahren nach Belegung des ersten Moduls erfolgen. Sollten belegte Seminare diese Frist überschreiten, so müssen diese erneut belegt werden.

Fehlzeitenregelung:

  • Fehlzeiten von mehr als 10% pro Einzelseminar müssen durch einen entsprechenden Nachweis der entsprechenden Lehreinheiten nachgeholt werden.
  • Fehlzeiten von bis zu 4 Stunden können kostenfrei belegt werden; Fehlzeiten von mehr als 50% pro Einzelseminar müssen als gesamte kostenpflichtige Lehrveranstaltung nachgeholt werden.

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