10. Lehrtherapeuten (Fachlehrer,bzw. Instruktoren)
- Die Akademie für Handrehabilitation ist stets bemüht qualifizierte Lehrkräfte aus den Bereichen der Ergotherapie, Physiotherapie, physikalischen Therapie und der Ärzteschaft, mit entsprechenden Zusatzqualifikationen (bzw. Studiengängen), für die Lehrtätigkeit bereitzustellen.
- Die Lehrtherapeuten, bzw. Fachhochschuldozenten der Akademie für Handrehabilitation sollten z.B. mit folgenden Zusatzqualifikationen ausgebildet sein:
- Arzt der Unfallchirurgie, Handchirurgie und plastischen Chirurgie, Orthopädie, Dermatologie, Neurologie, etc.
- Ausbildung zum „zertifizierten Handtherapeuten der Akademie für Handrehabilitation“ (mittelfristig mit einem Studium zum Bachelor für Medizinalfachberufe der DIPLOMA-Hochschule - Private Fachhochschule Nordhessen mit dem Wahlpflichtmodul „Handrehabilitation; bzw. BSc oder MSc)
- Manual- , Cyriax-, Brügger-, oder Lymphdrainagetherapeut
- Osteopath bzw. Osteopath in Ausbildung
- Multiple Erfahrungen im Schienenbau und Taping
- Fortbildungen aus den Bereichen der Rheumatologie, Reflexzonentherapie, PNF, FBL, Schmerztherapie, etc.
- Die Akademie für Handrehabilitation behält sich das Recht vor die einzelnen Lehrkräfte in die Didaktik- und Methodik einzuarbeiten. Langfristig werden zukünftige Lehrtherapeuten, bzw. Fachlehrer ausgebildet, um Sie auf ihr zukünftiges Aufgabengebiet vorzubereiten. Sämtliche Lehrtherapeuten, bzw. Fachhochschuldozenten müssen eine Ausbildung der oben genannten Berufsgruppen vorweisen, bzw. haben die Prüfung zum zertifizierten Handtherapeuten der Akademie für Handrehabilitation bestanden (mittelfristig mit einem Studium zum Bachelor of Arts für Medizinalfachberufe der DIPLOMA-Hochschule - Private Fachhochschule Nordhessen mit dem Wahlpflichtmodul „Handrehabilitation“; bzw. BSc oder MSc).
- Jeder Dozent der AFH muss mindestens 5 Jahre Berufserfahrung nachweisen. Die von der Akademie für Handrehabilitation selbst in Weiterbildung stehenden Lehrkräfte dürfen als Co-Referenten Teilinhalte einzelner Seminare durchführen, auch wenn diese die 5 Jahre Berufserfahrung noch nicht absolviert haben. Eine Sondergenehmigung vor Beendigung der 5 Jahre Berufserfahrung Seminare in Eigenregie zu halten, d.h. bei besonderer Begabung einer in Ausbildung zum Instruktor stehenden Lehrkraft, behält sich die Akademie für Handrehabilitation vor.
- Alle Nachweise über Zusatzqualifikationen müssen der „Akademie für Handrehabilitation“ schriftlich erbracht werden, um sie entsprechenden Kooperationsträgern, d.h. diversen Fachverbänden, etc., vorlegen zu können.
- Mit dem Ausscheiden verliert der Referent jeglichen Anspruch seiner (d.h. innerhalb der Akademie für Handrehabilitation) erworbenen Fachlehrerstatus und Fachlehrerbezeichnung.