Aktuelle Informationen und Hinweise | COVID-19
Hinweis zu den Zugangsregelungen
Aufgrund der jeweils aktuell gültigen Corona-Beschränkungen gelten je nach Bundesland und Region unterschiedliche Zugangsregelungen.
Sie werden von den Veranstaltungsort frühzeitig informiert welche Zutrittsregelungen aktuell gültig ist.
Belehrungen und Hinweise für Ihre Teilnahme an den Präsenzveranstaltungen:
Allgemeiner Hinweis:
Mit Betreten des Fortbildungszentrums signalisieren Sie , dass Sie sich gesund fühlen und keine Covid-19-Symptome haben.
Sie bestätigen uns dies dann in einem zweiten Schritt durch Ihre tägliche Unterschrift auf einer Liste (sog. Tagesprotokoll), dass
- Sie keine Symptome der Krankheit Covid-19 (Fieber, Husten, Schnupfen, Lungenentzündung, neurologische Ausfallerscheinungen, Beeinträchtigungen des Geruchs- und Geschmackssinnes) aufweisen UND
- Sie nicht in Kontakt mit einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person stehen oder seit dem Kontakt mit einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person 14 Tage vergangen sind und sie keine Symptome der Krankheit Covid-19 aufweisen.
- Nach dem Betreten des Fortbildungsinstitut desinfizieren Sie sich bitte unverzüglich die Hände an dem dafür im Vorraum zur Verfügung stehenden Spender.
- Im gesamten Fortbildungsinstitut, insbesondere in den Treppenhäusern und auf den Fluren, besteht Maskenpflicht (Nutzung einer Mund-Nasen-Bedeckung).
- Ausgenommen davon ist nur der jeweilige Arbeitsplatz im Klassenzimmer. (Wenn Sie den Seminarraum verlassen bzw. der Mindestabstand im Unterricht unterschritten werden muss, ist der Mund-Nasen-Schutz verpflichtend zu tragen!)
- Überall, wo es räumlich möglich ist, ist ein Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Personen in alle Richtungen (360 Grad) einzuhalten.
- Sowohl im Treppenhaus als auch auf den Fluren bitte immer rechts gehen.
- Achtung: kein Rumstehen, keine Gruppenbildung im Treppenhaus/Fortbildungsinstitut
- Niesen und Husten in die Armbeuge oder in ein Papiertaschentuch, das danach entsorgt wird.
Beim Unterricht und beim Üben schützen Sie sich und andere.
- Unter Aufsicht der Dozenten werden in regelmäßigen Abständen die Fenster geöffnet sowie die genutzten Flächen desinfiziert.
- Setzen Sie sich nach Möglichkeit so, dass 1,5 Meter Mindestabstand eingehalten werden.
- Verwenden Sie eigenes Schreibmaterial etc. Beim gemeinschaftlichen Gebrauch von Geräten desinfizieren Sie sich vor Gebrauch die Hände.
- Bei praktischen Übungen der Partnerarbeit ist das Tragen von Maske und Handschuhen Pflicht, bei kopfnahen Techniken muss der Mund-Nasen-Schutz den FFP2-Standard erfüllen. Desinfizieren Sie vor und nach der Behandlung auf der Bank die Liegefläche.
- Die Partnerarbeit findet immer mit dem gleichen Übungspartner statt.
Die weiteren Hygienemaßnahmen werden wir Ihnen rechtzeitig vor Seminarbeginn zukommen lassen.
Corona-Test-wer kann, wer muss sich testen lassen
Testpflicht für Veranstaltungen:
Zu Kursbeginn ist einer der folgenden Nachweise vorzulegen:
• negativer Corona-Schnelltest (aus einem Testzentrum und nicht älter als 24 Stunden)
• vom Arzt ausgestellte Genesenenbescheinigung (nicht älter 6 Monate)
• Impfausweis aus dem hervorgeht, dass die 2. Impfung bereits vor mehr als 14 Tagen erfolgt ist
Allgemeine Hinweise:
Im Herbst und im Winter nehmen die Erkältungserkrankungen zu.
Aber nicht alle Menschen mit leichten Erkältungssymptomen wie Halskratzen oder Schnupfen müssen auf Corona getestet werden, so die Einschätzung des Robert Koch-Instituts (RKI).
Um Labore nicht zu überlasten, hat das RKI Kriterien entwickelt, nach denen medizinisches Personal über zielgerechtetes Testen entscheiden kann.
Weitere Informationen finden Sie auf dieser Internetseite der Bundesregierung.